Beratung und Hilfe für Menschen mit Schwerbehinderung
Antrag auf Schwerbehinderung
Sie können einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen,
wenn Sie 6 Monate und mehr:
- eine Behinderung haben oder
- schwer krank sind.
Sie bekommen dann einen
Schwerbehinderten-Ausweis.
Sie können den Antrag sofort stellen.
Sie müssen nicht 6 Monate warten.
Mit dem Ausweis können Sie viele Hilfen bekommen.
Grad der Behinderung
Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis steht
eine Zahl.
Die Zahl zeigt den Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung zeigt:
- wie stark die Behinderung ist und
- wie viele Nachteile man deswegen hat.
Eine große Zahl bedeutet:
Dieser Mensch hat viele Nachteile wegen seiner Behinderung.
Eine kleine Zahl bedeutet:
Dieser Mensch hat weniger Nachteile.
Wenn die Zahl 60 oder größer ist,
dann hat man eine Schwerbehinderung.
Merk-Zeichen
Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis stehen manchmal auch Buchstaben.
Sie heißen Merk-Zeichen.
Sie zeigen die Art der Behinderung:
Sie können nur schwer laufen.
Dann bekommen Sie das Merk-Zeichen G,
Das bedeutet: gehbehindert.
Sie brauchen einen Park-Ausweis für einen Behinderten-Parkplatz,
weil Sie nicht oder nur wenig laufen können.
Dann bekommen Sie das Merk-Zeichen aG,
das bedeutet: außergewöhnlich gehbehindert.
Wenn Sie immer eine Begleitung brauchen, dann bekommen Sie Merk-Zeichen B.
Das bedeutet: Begleitung ist notwendig.
Merk-Zeichen RF bedeutet:
sie müssen nichts für Radio und Fernsehen bezahlen.
Merk-Zeichen H bedeutet: hilflos
Merk-Zeichen 1. Kl. bedeutet:
Sie dürfen im Zug in der 1. Klasse fahren,
auch wenn Sie eine Fahrkarte für die zweite Klasse haben.
Merk-Zeichen Bl bedeutet blind.
Sie können Blinden-Geld bekommen.
Merk-Zeichen Gl bedeutet gehörlos. Sie können Gehörlosen-Geld bekommen.
Wenn ein Merk-Zeichen in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis steht,
dann können Sie dafür Hilfen bekommen.
Hier kann man den Schwerbehinderten-Ausweis und Merkzeichen beantragen.
Wir beraten Sie gerne,
wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
Sie bekommen die Formulare für den Antrag
bei der Stadt-Verwaltung von Troisdorf.
Wir schicken sie Ihnen auch gerne mit der Post.
Kontakt
Ansprech-Partnerin:
Michaela Brähler
Rathaus Stadt Troisdorf
Raum 275
Kölner Str. 176
54840 Troisdorf
Telefonnummer: 022 41 900 516
E-mail: BraehlerM@Troisdorf.de
Schwerbehinderten-Ausweis verlängern
Auf Ihrem Ausweis steht ein Datum.
Bis zu diesem Datum ist Ihr Ausweis gültig.
Sie können den Ausweis verlängern lassen.
Wichtig:
Der Ausweis muss noch gültig sein.
Bitte bringen Sie mit:
- den Schwerbehinderten-Ausweis und
- den Bescheid über die Schwerbehinderung vom Versorgungs-Amt
Bürgeramt Stadt Troisdorf
Raum: Erdgeschoss links
Kaiserstraße 1 a
53840 Troisdorf
Telefon-Nummer: 022 41 900 900
E-Mail: Bürgeramt@Troisdorf.de
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Übersetzung: Lucia Ott, 2023
geprüft von: Prüfgruppe des Büros für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V. 2023