Straßen und Wege

Troisdorfer Straßen und Wege

Straßen- und Wegekonzept der Stadt Troisdorf

Die Stadt Troisdorf hat nach § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ein Straßen- und Wegekonzept für die Unterhaltung und Erneuerung von Straßen aufzustellen. 

In diesem Konzept sind die geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen der nächsten 5 Jahre aufzuführen. Es ist mindestens alle 2 Jahre fortzuschreiben. Hierin ist auch darzustellen, für welche Maßnahmen die Anlieger möglicherweise zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden könnten. 

Das Straßen- und Wegekonzept trifft dabei keine Vorentscheidungen über die tatsächliche Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme. Diese Entscheidung trifft für jede Einzelmaßnahme der Rat der Stadt bzw. der zuständige Fachausschuss auf Basis der jeweils noch zu erstellenden Ausbauplanung. 

Das Konzept soll in erster Linie helfen, die finanzielle Belastung durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die betroffenen Bürger planbar zu machen. Darüber hinaus können sich alle Anlieger anhand des Konzeptes auf die hiermit leider zwangsläufig einhergehenden Einschränkungen (Erreichbarkeit der Grundstücke, befristeter Wegfall von Stellplätzen, etc.) einstellen. 

Des Weiteren hat die Landesregierung zur Verringerung der finanziellen Belastung die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge erlassen, wonach die Hälfte der Straßenbaubeiträge vom Land NRW gefördert werden kann. Diese Förderung wird vor Erlass von Beitragsbescheiden von der Stadt Troisdorf beantragt und unmittelbar auf die Straßenausbaubeiträge angerechnet. 

Zuständig ist das Amt für Straßenbau, Erschließungsbeiträge und Verkehr der Stadt Troisdorf.

Rechtsgrundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 


Download des aktuellen Konzepts für die Jahre 2021 bis 2025 

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