Straße in Troisdorf

Lärmaktionsplan erfasst Straßenlärm und Fluglärm im Stadtgebiet

Der neue Lärmaktionsplan 2024

Lärmaktionsplan
Foto: Lärmschutz an der A 59

Der Lärmaktionsplan der Stadt Troisdorf erfasst im Stadtgebiet Straßenlärm von Bundesfern- und Landesstraßen sowie Fluglärm

„Lärmaktionsplanung“ ist ein von der "EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" eingeführter Begriff. Darunter ist eine Planung zu verstehen, die die Betroffenheit der Bevölkerung von Verkehrs- und Gewerbelärm in allen Ländern der europäischen Union nach einheitlichen Vorschriften untersuchen und mindern soll. Für die Lärmaktionsplanung sind in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich die Gemeinden zuständig

Lärmaktionspläne werden seit 2008 aufgestellt und müssen alle fünf Jahre fortgeschrieben oder zumindest überprüft werden. Der erste Lärmaktionsplan der sogenannten Stufe 1 betrachtete Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr. In Troisdorf waren das nur die auf dem eigenen Stadtgebiet liegende Bundesautobahn A 59 und die Landesstraße L 332 (Willy-Brandt-Ring).

2013 in der Stufe 2 wurden Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr betrachtet. Damit wurde der Kartierungsschwellwert der Belastung halbiert. Für den Luftverkehr ist der Kartierungsschwellwert von 50.000 Flugbewegungen/Jahr unverändert geblieben. Da hinsichtlich der Kartierungsschwellwerte mit der 2. Stufe zugleich auch die Endstufe der Umgebungslärmrichtlinie in geltender Fassung erreicht ist, wird seit dem dritten Überprüfungszyklus 2018 von "Runde" statt "Stufe" gesprochen.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2018 (Runde 3) wurde für das Zieljahr 2024 (Runde 4) am 05.06.2024 vom Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Troisdorf beschlossen. Durch Bekanntmachung vom 21.06.2024 ist der Lärmaktionsplan in seiner aktuellen Fassung in Kraft getreten.

Der aktuelle Lärmaktionsplan 2024 (Runde 4) kann unter folgendem Link heruntergeladen werden (14 MB):

Bearbeitungsgrundlage der Lärmaktionspläne bilden die für die Quellen des Umgebungslärms erhobenen Lärmkarten. In Troisdorf liegen Lärmkarten für Bundesautobahnen und Bundesstraßen, Landesstraßen und den Großflughafen Köln-Bonn als relevante Lärmquellen vor. Die Runde 4 des Lärmaktionsplanes fußt auf den Lärmkarten aus dem Jahr 2022, die unter folgendem Link einzusehen sind:

https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Im Jahr 2022 wurden diese Lärmkarten erstmals nach EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedsstaaten vergleichbar sind. Die Lärmkarten unterscheiden sich deutlich von den bisher verwendeten. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen - obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hat oder sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Eigener Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für hochbelastete Schienenwege des Bundes

Für hochbelastete Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet, einen eigenen bundesweiten Lärmaktionsplan aufzustellen.

Den Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes sowie weitere Informationen zum Ablauf und den einzelnen Ergebnissen sind auf dessen Informationsplattform veröffentlicht unter:

www.laermaktionsplanung-schiene.de

Unterlagen zum Herunterladen (PDF)

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