Freiraumplanung
Freiraumplanung
Bestandteil der Stadtplanung
Die Freiraumplanung umfasst die Sicherung und Ausgestaltung von freien, unbebauten Räumen innerhalb und außerhalb der Ortslagen. Sie ergänzt die Landschaftsplanung, die sich als Fachplanung für Naturschutz und Landschaftspflege nur auf die freie Landschaft bezieht.
Die Freiraumplanung liefert auf allen Ebenen der Stadtplanung Beiträge, vom Freiraumentwicklungsplan als Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan bis zu landschaftspflegerischen Begleitplänen und Umweltprüfungen für Bebauungspläne.
Während die konzeptionelle Freiraumplanung im Stadtplanungsamt erfolgt, obliegt dem Amt für Umwelt- und Klimaschutz die Ausführungsplanung und Umsetzung von Grünbaumaßnahmen:
Landschaftsplanung ist Aufgabe des Kreises
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen sind Landschaftspläne Grundlage für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege des freien Landschaftsraumes. Anders als in manchen anderen Bundesländern ist die Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen nicht Aufgabe der Kommune, sondern des Kreises.
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
In den Landschaftsplänen werden die Landschafts- und Naturschutzgebiete festgesetzt. Es werden außerdem Entwicklungsziele für die Landschaft benannt und für Teilflächen konkrete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen angegeben. Nebenstehender Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr. 6 zeigt die Meindorfer Allee als besonders geschützten Landschaftsbestandteil Nr. 2.3-1 und die Festsetzung der Siegaue als Landschaftsschutzgebiet (grün). Der Sieglarer See liegt bereits im Naturschutzgebiet (rot).
Für das Troisdorfer Stadtgebiet gelten folgende Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises:
- Landschaftsplan Nr. 6, Siegmündung
- Landschaftsplan Nr. 7, Troisdorf, Siegburg, St. Augustin (zz. in Neuaufstellung, s. u.)
- Landschaftsplan Nr. 15, Wahner Heide
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