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Einzelhandelskonzept 2020

Einzelhandel

Einzelhandelskonzept

Die 2. Fortschreibung des Konzeptes ist abgeschlossen – Das neue Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept 2020 liegt vor

Galerie Innenstadt Troisdorf
Galerie Außenansicht

Die Stadt Troisdorf verfügt seit der Neuaufstellung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes im Jahre 2006 über ein umfassendes Gesamtkonzept für den Einzelhandel in Troisdorf. Das mit Ratsbeschluss vom 31.05.2011 erstmalig fortgeschriebene Konzept mit einem Wirkungshorizont bis 2025 berücksichtigte die nach der Erstaufstellung 2006 geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den am 22.09.2008 neu gefassten Einzelhandelserlass für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieses 2010 aktualisierte, mit der Bezirksregierung Köln abgestimmte Konzept, gab allen Planungsbeteiligten Planungssicherheit. Über Bauanträge für großflächige Einzelhandelsbetriebe innerhalb der festgelegten zentralen Versorgungsbereiche und festgesetzten Sondergebiete kann die Stadt auf dieser Grundlage unmittelbar ohne Vorlage bei der Bezirksregierung entscheiden.

Da der Einzelhandel einem permanenten Wandel unterliegt – Handelsstrukturen allgemein, aber auch örtliche Rahmenbedingungen, wie Erneuerung der Fußgängerzone und Neubau der Galerie oder Veränderungen in den Nachbarkommunen – und da im Februar 2017 mit dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zudem eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wurde, müssen die planerischen Grundlagen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. So wurde die CIMA Beratung + Management GmbH aus Köln Ende 2018 beauftragt, das 2011 beschlossene Konzept zu prüfen und zu aktualisieren. Das Fachbüro hatte bereits die Fassung des Konzeptes von 2006 und die 1. Fortschreibung 2010 bearbeitet. Mit der aktuellen 2. Fortschreibung wurde nun ein neuer kommunalpolitischer Rahmen für die weitere Entwicklung des Einzelhandels in Troisdorf geschaffen.

Im Frühjahr 2019 haben die Bestandserhebungen im örtlichen Einzelhandel stattgefunden. Im weiteren Verlauf der Konzepterarbeitung wurde ein Standort- und ein Handlungskonzept erarbeitet unter Beteiligung diverser Akteure. Hierzu gehören nicht nur Vertreter der Fachöffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange, Politik und lokale Experten, sondern auch gleichermaßen die Menschen, die den Handel täglich mitgestalten: Kunden, Einzelhändler und Eigentümer der Ladenlokale. Die Meinung der Troisdorfer Bürger*innen als „Alltagssachverständige“ zu den Stärken und Schwächen der Innenstadt, zur Versorgungssituation in den Stadtteilen und einigem mehr wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.10.2019 und einer anschließenden Befragung über ein interaktives Internetportal eingeholt. Die Antworten sind gemeinsam mit den Erhebungen der beauftragten Gutachter in das Konzept eingeflossen. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte diesen Entwurf des Konzeptberichtes im Anschluss gebilligt, sodass im Sommer 2020 die Offenlage des Konzeptes durchgeführt werden konnte.

Neben der grundlegenden Beschreibung der Gemeinde als Einzelhandelsstandort und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten sind die planungsrechtlich besonders relevanten Inhalte eines Einzelhandelskonzeptes die Grenzen der zentralen Versorgungsbereiche und die Troisdorfer Sortimentsliste. Beides wurde im Zuge der Fortschreibung aktualisiert. Mit diesen Vorgaben, kann das Ansiedlungsgeschehen der Handelsunternehmen gesteuert werden und die Beeinträchtigung der Stadtteilzentren verhindert werden. Einige Bebauungsplanverfahren zur Anwendung der neuen Vorgaben und Empfehlungen laufen bereits, u.a. im Stadtteil Rotter See (Bereich Im Zehntfeld) oder in Troisdorf Mitte (Bereiche in und um die Fußgängerzone).

Es war im Prozessverlauf zunächst beabsichtigt, die Bearbeitung des Konzeptes im Anschluss an die Offenlage im Sommer 2020 weiter fortzusetzten mit dem Ziel, die jüngsten einzelhandelsrelevanten Entwicklungen im Stadtgebiet, insbesondere die Konsequenzen aus der Corona-Pandemie, in den noch laufenden Bearbeitungsprozess zu integrieren. Da letzteres bei Beschlussfassung Ende 2020 aus Sicht der Experten noch nicht absehbar war, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung das Verfahren abgeschlossen, damit der Stadt jetzt ein aktualisiertes Planungsinstrument mit belastbaren Handlungsleitlinien zu Verfügung steht. Sobald die Folgen der Pandemie greifbar sind, wird es eine erneute Überarbeitung des Konzeptes geben. Eine Abmilderung der Pandemiefolgen könnten Fördermittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ (2021-2023) und dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)" ab 2024 schaffen, bei dem sich die Stadt Troisdorf mit ihrem Innenstadtzentrum erfolgreich beworben hat.

Im Folgenden erfahren Sie, warum Steuerungsinstrumente für den Einzelhandel so wichtig sind.

Einzelhandel "auf der grünen Wiese" schwächt die Ortszentren

Die Ortszentren sind nach wie vor einem existenzbedrohenden Wettbewerb autogerechter Standorte ausgesetzt. Schädigend ist vor allem die Konkurrenz mit innenstadtrelevanten Sortimenten. Das sind die Leitsortimente der Innenstädte, insbesondere Textilien und Bekleidung, die den Hauptumsatz und die Attraktivität der Innenstädte ausmachen.

Durch die Abwanderung flächenintensiver Sortimente wie z. B. Möbel, die hier kein adäquates Mietangebot von Großflächen mehr finden, ist die Bedeutung der Innenstädte hingegen nicht gefährdet. Nachdem zögerlich begonnen wurde, in den Wandel der marktwirtschaftlichen Standortbedingungen durch städtebauliche Standortplanung einzugreifen, ist die Notwendigkeit einer wirksamen Steuerung heute allgemein anerkannt.

Schutz verbrauchernaher Zentrenstrukturen

Mit den Städtebauförderungsmaßnahmen zur Sanierung der Innenstädte haben sich Bund, Länder und Kommunen seit Ende der 1960er Jahre zu den Innenstädten als den tragenden Versorgungszentren bekannt. Ziel der Sanierungsmaßnahmen war es insbesondere, die gewachsenen Stadtzentren vor der Abwanderung des Einzelhandels zu bewahren. Die Erneuerung der Zentren allein reicht aber nicht aus, wenn in Konkurrenz zu Nachbarkommunen auch eine Kaufkraftbindung an nicht integrierten Standorten verfolgt wird. Deshalb sind ergänzend restriktive Regelungen außerhalb der Innenstädte zu ihrem Schutz erforderlich.

Schaufenster in der Galeria
Schaufenster Galerie

Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel

Für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten ist seit 1968 die Ausweisung von entsprechenden Sondergebieten erforderlich. Um nachzuweisen, dass keine nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen von der Neuansiedlung ausgehen, verlangen Gesetzgeber und Rechtsprechung zunehmend detailliertere Konzepte. 2007 haben Bund und Land noch wirksamere gesetzliche Voraussetzungen für die Lenkung der Einzelhandelsentwicklung geschaffen.

Räumlich-funktionales Zentrenkonzept

Nach den Vorgaben der Landesplanung ist ein hierarchisches Zentrenkonzept mit abgegrenzten Versorgungsbereichen Voraussetzung für die Ausweisung von Kern- und Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel. Im Rahmen der 2. Fortschreibung sind die Versorgungsbereiche als Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren neu abgegrenzt worden. Die Kategorie der zusätzlich festgelegten Nahversorgungslagen ist entfallen. Die Marktdaten wurden aktualisiert. Die Troisdorfer Liste zentrenrelevanter Warensortimente definiert die Sortimente schon seit 2010 nach der neuen statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008. Die Liste richtet sich nun nach den neuen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan NRW 2017. Die hierin vorgegebene standardisierte Liste muss immer an die örtlichen Gegebenheiten jeder einzelnen Kommune angepasst werden.

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