Übersichtsplan T 31, 13. Änderung

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Sp150, Blatt 3a, 3. Änderung - Entwurf

ÖB-Offenlage_Sp 150_3a_Ae3

Veröffentlichung zum Bebauungsplanverfahren

Sp150, Blatt 3a, 3. Änderung - Entwurf

Stadtteil Troisdorf-Spich, Bereich Niederkasseler Straße 29 - 33 



Terminvereinbarung zur Einsichtnahme und Auskünfte zum Planverfahren:

Abteilung Stadtplanungsamt

Telefon: 02241 900-626

E-Mail: bauleitplanung@troisdorf.de

Rathaus der Stadt Troisdorf, Raum 319

Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf

Planungsvorhaben: 

Nachverdichtung mit sozialem Wohnungsbau 

Verfahrensschritt:
Veröffentlichung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Frist vom 17.03.2025  bis einschließlich 17.04.2025

Verfahrensart: Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch

Plangebiet: 

Das Grundstück Niederkasseler Straße 29 – 33 liegt im südwestlichen Teil von Spich, südlich der Niederkasseler Straße, im Bereich der Straße „Am Friedhof“ und dem Wohnweg „Stockemer Weg“. 

Die bestehenden Gebäude befinden sich in städtischem Eigentum und werden aktuell als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Da die Bausubstanz umfassend erneuert werden muss, beabsichtigt die Stadt Troisdorf einen Neubau der Flüchtlingsunterkunft. Anstelle einer temporären Containerlösung, soll an diesem Standort – wie auch im gesamten Stadtgebiet der Stadt Troisdorf – eine dauerhafte Wohnbebauung zur Flüchtlingsunterbringung errichtet werden. Somit können die Gebäude ressourcenschonend umgenutzt werden, sobald eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr erforderlich sein sollte. Da sich das Grundstück in einem allgemeinen Wohngebiet mit guter Anbindung an den Bahnhaltepunkt Spich befindet, ist es für diese Umwandlung gut geeignet.

Ziel und Zweck der Planung:

Vorrangiges Ziel der Planung ist der Bau von dauerhaften Wohngebäuden des sozialen Wohnungsbaus (öffentlich geförderter Mietwohnungsbau) unter besserer Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Hierfür soll das Planungsrecht angepasst werden und der aktuell rechtswirksame Bebauungsplan Sp 150,  Blatt 3a, 2. Änderung einer 3. Änderung unterzogen werden. Weitere planerische Ziele der Bebauungsplanänderung sind der größtmöglicher Erhalt des Baumbestandes auf dem Grundstück und eine an das Umfeld angepasste Bebauung (II-geschossige Satteldach-Bebauung). Auch die neu geplanten Gebäude sollen der Unterbringung von Flüchtlingen dienen, da der Bedarf weiterhin besteht. 

Vor dem Hintergrund der genannten Zielsetzungen (insb. einer angemessene wirtschaftlichen Ausnutzung des Grundstücks) und der geringen Größe des Plangebietes, wurden die festgesetzten Baugrenzen im Entwurf zur 3. Bebauungsplanänderung großzügig umfahren um somit ausreichend  Spiel für verschiedene architektonische Lösungen und verschiedene Gebäudeformen bzw. Gebäudestellungen auf dem Grundstück zu ermöglichen. 

Weitere Details können den veröffentlichten Plandokumenten entnommen werden. 

Verfahrensstand:

Der Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 31.01.2023 gefasst. Am 07.12.2023 fand durch das Amt für Soziales, Wohnen und Integration eine Bürgerinfo bzgl. der geplanten neuen Flüchtlingsunterkunft statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand vom 17.06.2024 bis 19.07.2024 statt.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde am 23.01.2025 beschlossen den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Sp150, Blatt 3a, 3. Änderung  gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen (ehem. Offenlage).

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer formalisierten Umweltprüfung.

Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

In der Zeit vom 17.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung von Stellungnahmen an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Bauleitplanung@Troisdorf.de.  Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:

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