Übersichtsplan T 31, 13. Änderung

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan O 112, Blatt 2, 1. Änderung - Entwurf

ÖB-Offenlage_O112_Bl2_Ae1

Veröffentlichung zum Bebauungsplanverfahren

O 112, Blatt 2, 1. Änderung - Entwurf

Ortsteil Troisdorf-Oberlar, Bereich ehemalige Gasstation an der Industriestraße, Ecke Landgrafenstraße an der Ecke Industriestraße



Terminvereinbarung zur Einsichtnahme 

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Planungsvorhaben: 

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Verfahrensschritt:
Veröffentlichung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Frist vom 17.06.2024  bis einschließlich 19.07.2024

Verfahrensart: Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch

Plangebiet: 

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Teil von Oberlar an der Ecke Landgrafenstraße/Industriestraße und besitzt eine Größe von ca. 2.120 Quadratmetern. 

Der Geltungsbereich liegt im Bebauungsplan O 112, Blatt 2 (rechtskräftig seit dem 03.01.1995). Der Bebauungsplan setzt im Geltungsbereich der vorgesehenen Änderung Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Gasstation fest. 

Ziel und Zweck der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes O 112, Blatt 2, 1. Änderung wird das Ziel verfolgt, neue planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gemeinbedarfsfläche für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Standort Landgrafenstraße/Industriestraße zu schaffen. Der Standort soll auch für zukünftige (Erweiterungs-)Bedarfe der Löschgruppe langfristig nutzbar sein.


Verfahrensstand:

Nach einer Standortprüfung hat der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen in seiner Sitzung am 03.05.2022 entschieden, das Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppe Oberlar auf dem Grundstück Ecke Landgrafenstr. / Industriestr. zu errichten. Anschließend hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 18.08.2022 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan O 112, Blatt 2 einer 1. Änderung zu unterziehen mit dem Ziel, dort das neue Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Oberlar zu errichten.

In seiner Sitzung am 09.07.2023 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.  Diese hat im Zeitraum vom 11.12.2023 bis zum 02.02.2024 statt gefunden.  

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde am 11.04.2024 beschlossen den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans O 112, Blatt 2, 1. Änderung  gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen (ehem. Offenlage).

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer formalisierten Umweltprüfung.

 

Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

In der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung von Stellungnahmen an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Bauleitplanung@Troisdorf.de.  Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:

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