Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauleitplanverfahren
Flächennutzungsplanverfahren, 11. Änderung - Vorentwurf
Stadtteil Troisdorf- Sieglar und Eschmar, Bereich nördlich der Kläranlage Müllekoven

Planungsvorhaben:
Agri-PV Anlagen zur Versorgung der Kläranlage
Verfahrensschritt:
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Frist vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025
Verfahrensart: Regelverfahren
Plangebiet:
Das rund 4,4 ha große Plangebiet liegt im Stadtgebiet am südwestlichen Randbereich westlich des Stadtteils Müllekoven. Unmittelbar südlich an das Plangebiet knüpft die Kläranlage Müllekoven an und im Westen wird es durch den Sieg - Hochwasserdeich begrenzt. Das Plangebiet gehört dem Abwasserbetrieb Troisdorf AöR (ABT) und wird derzeit für landwirtschaftliche Nutzung verpachtet.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung einer Grundlage zur Entwicklung eines Bebauungsplanes, der die Genehmigungsvoraussetzung für die geplanten Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung einer weiteren landwirtschaftli chen Nutzung der Fläche schafft. Der Strombedarf der Kläranlage lag im Jahr 2022 bei ca. 2.500.000 kWh. Aus den vorhandenen PV-Anlagen (Gebläsestation, Carport, Sozialgebäude und Betriebsge bäude) und dem bestehenden Blockheizkraftwerk konnten ca. 1.250.000 kWh gene riert werden. Durch die geplanten PV-Anlagen könnten weitere 1.250.000 kWh gewon nen werden, so dass eine nahezu vollständige Deckung des Strombedarfs erreicht werden kann. Gleichzeitig bleibt die Fläche auch für eine landwirtschaftliche Nutzung in großen Umfang erhalten. Die hohen Bodenwertzahlen von 55-75 weisen auf die gute Eignung zur weiteren Nutzung für die Nahrungsmittelproduktion. Mit einer kombi nierten Nutzung als sogenannte Agri-PV-Anlage werden beide Ziele, die Nutzung für erneuerbare Energien sowie der landwirtschaftlichen Nutzung erreicht.
Verfahrensstand:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalpflege hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan S 214 sowie für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf gefasst.
In seiner Sitzung am 02.04.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
In der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung von Stellungnahmen an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Bauleitplanung@Troisdorf.de. Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus: