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Denkmalbereich „Sieglarer Markt und Umgebung"

Öffentliche Auslegung

ÖB-FrühBet_ Denkmalbereich Sieglar

Öffentliche Auslegung der Satzung für den Denkmalbereich 

 „Sieglarer Markt und Umgebung"



Denkmalbereichssatzung für „Sieglarer Markt und Umgebung"

Verfahrensschritt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 4 des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW)
Frist vom 21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024

Bereich:

Der Denkmalbereich umfasst den historischen Ortskern Sieglars, einschließlich den Kirchhügel mit der Pfarrkirche St. Johannes, den Marktplatz mit der umgrenzenden Bebauung, das Mühlenensembles am Mühlengraben sowie einen Abschnitt der Larstraße als überörtliche Durchgangsstraße. Der Geltungsbereich des Satzungsgebietes wird in dem als Anlage 1 angefügten Lageplan dargestellt. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der Planzeichnung festgesetzt. 

Verfahrensstand:

Bereits 2005 hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ein Gutachten gemäß §22 DSchG NRW zum Denkmalwert des Sieglarer Marktplatzes und der umgebenden Straßenzüge erstellt. Auf Basis des Denkmalpflegeplans für Troisdorf hat der damals zuständige Kulturausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2012 die Verwaltung damit beauftragt, eine Denkmalbereichssatzung für den Bereich Markt Sieglar zu erlassen. Aus verschiedenen Gründen wurde die Umsetzung zunächst nicht weiterverfolgt. Am 24.03.2015 erfolgte ein erneuter Aufstellungsbeschluss.

Das Vorhaben wurde im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für den Ortsteil Sieglar wieder aufgegriffen. Im Handlungsfeld A – Ortsbild und Funktionsvielfalt – ist die Aufstellung und der Beschluss einer Denkmalbereichssatzung vorgesehen, mit dem Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung des historischen Ortsbildes, der Sensibilisierung für die örtliche Baukultur und der Stärkung der baulichen Identität des Ortsteils. 


Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

Der Satzungsentwurf liegt mit der Begründung und den dazugehörigen Anlagen in der Zeit

vom 21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 

im Rathaus, Bauordnungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil D während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich aus:

Montag, Dienstag u. Donnerstag                                07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch u. Freitag                                                        07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Zu diesen Zeiten werden beim Amtsleiter des Bauordnungsamts, Raum 341 und bei der Unteren Denkmalbehörde, Raum 339, im 3. Obergeschoss des Rathauses, Auskünfte erteilt.

Im Übrigen besteht die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung von Stellungnahmen an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Denkmal@Troisdorf.de.  Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Im weiteren Verfahrensgang werden die eingegangenen Stellungnahmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland erörtert. Über die Satzung entscheidet der Rat der Stadt Troisdorf in öffentlicher Sitzung. Danach ist der Entwurf der Denkmalbereichssatzung der Oberen Denkmalbehörde unter Beifügung der zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Gutachten sowie der erhobenen Einwendungen zur Genehmigung vorzulegen. 


Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:

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