Bauleitplanung
Bauleitplanung
Pläne leiten die städtebauliche Entwicklung
Nach dem Baugesetzbuch sind von den Städten und Gemeinden zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung Pläne aufzustellen, die festlegen, wie das Gemeindegebiet genutzt werden soll und wo welche Art der Bebauung zulässig ist. Der Rat der Stadt Troisdorf entscheidet im eigenen Ermessen über die Planung. Dabei hat er jedoch die Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf der übergeordneten räumlichen Planungsebene zu beachten. Sie sind in dem von der Bezirksregierung Köln aufgestellten Regionalplan enthalten. Fachplanungen auf eigener gesetzlicher Grundlage, zum Beispiel für den Natur- und Wasserschutz, stellen ebenfalls Bindungen für die kommunale Planung dar, die zu berücksichtigen sind.
Flächennutzungsplan
Für das gesamte Stadtgebiet wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der als grober, nicht parzellenscharfer Plan die Nutzung der Grundstücke darstellt, ob als baulich genutzte Fläche oder als Grün- und Freifläche. Aufgabe dieses vorbereitenden Bauleitplanes ist es, die Verteilung der Nutzungen für die längerfristig zu erwartende städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen anzugeben.
Bebauungspläne
Aus diesem Gesamtplan sind sobald und soweit erforderlich für Teilbereiche genauere Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne zu entwickeln, die das örtliche Baurecht für die unmittelbare Umsetzung von Bauvorhaben enthalten. Die Bebauungspläne werden auf der Flurkarte gezeichnet und sind in Troisdorf überwiegend im Maßstab 1.500 aufgestellt; sofern es der geringe Detaillierungsgrad erlaubt, zum Beispiel in Gewerbegebieten, auch im Maßstab 1: 1.000.
Bauleitplanverfahren
Bevor ein Bauleitplan rechtskräftig wird hat er ein Aufstellungsverfahren durchlaufen, das mit dem Beschluss über die Einleitung des Verfahrens beginnt. Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird die städtebauliche Erforderlichkeit der Planung dokumentiert. Zentraler Bestandteil des Aufstellungsverfahrens ist die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Sie hat den Zweck, alle für die Planung wichtigen Erkenntnisse zu gewinnen, um zu einem koordinierten, optimierten Planungsergebnis zu gelangen. Den notwendigen planerischen Ermessensentscheidungen geht in den einzelnen Verfahrensschritten eine intensive Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss voraus. Dabei sind öffentliche und private Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Über die Aufstellung eines Bebauungsplanes erhalten Sie Kenntnis über die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Troisdorf. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden in der Regel nicht angeschrieben. Beachten Sie deshalb bitte die gesonderten
Bekanntmachungen im Rundblick, Ausgabe Troisdorf (Amtsblatt der Stadt Troisdorf) über den Aufstellungsbeschluss, über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über das Inkrafttreten des Bauleitplanes. Die Stadt Troisdorf führt nach den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches für die meisten Bauleitplanverfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei Stufen durch, mit einer frühzeitigen Beteiligung, in der Regel als Informations- und Diskussionsveranstaltung, und einer späteren öffentlichen Auslegung des Planentwurfes.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung oder Unterrichtung der Öffentlichkeit wird zuerst ein noch nicht verfestigter Vorentwurf vorgestellt, der zuvor vom Stadtentwicklungsausschuss beraten und gebilligt worden ist. Oft wird der Vorentwurf in mehreren Alternativen entwickelt und es werden deren Vor- und Nachteile aufgezeigt. Jedermann kann sich im Beteiligungszeitraum zu den Planungsvorstellungen äußern und Anregungen und Bedenken vorbringen.
Öffentliche Auslegung
Nach Auswertung der Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung erarbeitet die Stadtverwaltung einen Bebauungsplanentwurf mit einem Vorschlag zur Abwägung aller betroffenen Belange. Dieser Planentwurf wird zunächst dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Dieser prüft den Entwurf und beschließt gegebenenfalls noch Änderungen. Danach wird der Bebauungsplanentwurf auf die Dauer eines Monats im Rathaus öffentlich ausgelegt. Es besteht dann für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, das Ergebnis der Abwägung im Planentwurf einzusehen und dazu bei Bedarf erneut Stellung zu nehmen. Der Stadtrat entscheidet schließlich über die endgültige Planfassung. Soll dabei vom ausgelegten Planentwurf abgewichen werden, ist die geänderte Planfassung zuvor erneut als Entwurf öffentlich auszulegen.
Gleiches Verfahren bei Planänderungen
Sofern bei Planänderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird dasselbe Verfahren auch für die Änderung von Bauleitplänen durchgeführt. Auch der Flächennutzungsplan kann geändert werden, gegebenenfalls im Parallelverfahren zusammen mit der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes. Im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie die Planvorentwürfe und Planentwürfe, die sich aktuell im Beteiligungsverfahren befinden.