Entwurf und Bauantrag
Entwurf und Bauantrag
Der Entwurf Ihres Bauvorhabens soll die funktionellen Anforderungen an das Gebäude erfüllen, Ihren Gestaltungsvorstellungen entsprechen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten finanzierbar sein. Die Aufgabe für Ihre Planer besteht also darin, Ihre Vorstellungen und Lebensgewohnheiten mit den grundstücksbezogenen (auch rechtlichen) und finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.
Die Architekten ermitteln zunächst die für die Planung notwendigen Grundlagen. Dazu können beispielsweise die Begehung des Grundstücks, die Erkundung der baurechtlichen Rahmenbedingungen oder der technischen Voraussetzungen gehören.
In der Vorentwurfsplanung entwirft der Architekt dann erste Skizzen für Ihr Gebäude. Diese werden im Dialog mit Ihnen verändert und optimiert. Dabei sollten Sie neben der inneren Aufteilung und dem Äußeren Ihres Hauses auch frühzeitig an die Außenbereiche denken. Die Anordnung des Hauses und des Stellplatzes auf dem Grundstück können entscheidende Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Grundstücks haben. Deshalb sollten Sie in dieser Phase auch schon Ideen zu Lage und Gestaltung des Gartens entwickeln, um nicht später in die Verlegenheit zu kommen, nur Restflächen um Ihr Haus zu haben.
Bauantrag
Sind Sie mit dem Vorentwurf einverstanden, kann der Architekt in die Entwurfs- und Genehmigungsplanung einsteigen. Alle Pläne werden nunmehr im Maßstab 1:100 ausgearbeitet und mit den Bauantragsunterlagen eingereicht.
Bautechnische Nachweise
Zu den Unterlagen gehören auch die so genannten bautechnischen Nachweise. Das sind je nach Bauvorhaben die statische Berechnung sowie die Nachweise über Schall-, Wärme- und Brandschutz.
Für Ihre Erstellung sind teilweise Sachverständige erforderlich. Nähere Auskunft zu den für Ihr Vorhaben erforderlichen Unterlagen gibt die Bauberatung des Bauordnungsamtes.