Regenwasserversickerung
Regenwasserversickerung
Das Landeswassergesetz (LWG) trägt dem Umstand Rechnung, dass immer mehr Grundstücksflächen versiegelt werden und dies zu einem Absinken des Grundwasserspiegels führt. Es schreibt daher in § 51a vor, dass das Regenwasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden,
- versickert, verrieselt oder
- ortsnah direkt in ein Gewässer eingeleitet werden muss.
Das Regenwasser kann auch ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer geleitet werden; das ist in den Bereichen mit Trennsystem der Fall. Angaben darüber, wie die Regenwasserbeseitigung zu erfolgen hat, enthält im Allgemeinen der jeweilige Bebauungsplan. Die Vorgaben müssen rechtzeitig in die Planung des Grundstücks einfließen. In den meisten Fällen wird auf den Grundstücken eine eigene Versickerungsmulde vorgesehen. In den Bereichen, wo die öffentliche Kanalisation im Trennsystem betrieben wird, besteht grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Kanalisation.
Die öffentlichen Regenwasserkanäle münden möglichst auf kurzem Wege in ein offenes Gewässer oder in eine öffentliche Versickerungsanlage. Für das Versickern des Regenwassers auf dem Grundstück benötigen Sie eine Erlaubnis, die von Ihnen beim Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises zu beantragen ist. Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie auch beim Abwasserbetrieb AöR der Stadt Troisdorf.
Im Zusammenhang mit der Grundstücksentwässerung ist auch die Hausentwässerung anzusprechen. Sorgen Sie für eine ausreichende Rückstausicherung. Keine Kanalisation kann so ausgelegt werden, dass wirklich jeder Regen problemlos abgeführt werden kann. Das wäre weder technisch machbar noch finanzierbar. Es muss deshalb mit einem Rückstau in der Kanalisation gerechnet werden, der sich auch auf die Hausentwässerung auswirkt. Die zu berücksichtigende Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante über dem Anschlusspunkt, im Allgemeinen also die Höhe der Straße vor dem Haus. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser in der Kanalisation steigen, und nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren steigt das Wasser dann auch im Haus genauso hoch, wenn keine Rückstausicherung vorhanden ist.