Grundstückswahl
Auswahl des Grundstücks
Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen?
Grundstücksbesitzer und -käufer sollten sich zunächst beim Stadtplanungsamt und beim städtischen Bauordnungsamt erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Voraussetzungen und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann.
Gemäß § 16 Abs. 1 der Landesbauordnung (BauO NRW) müssen Baugrundstücke für bauliche Anlagen entsprechend geeignet sein. Aus diesem Grunde setzt die Erteilung einer Baugenehmigung (§ 75 Abs. 1 BauO NRW) u.a. auch die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks voraus.
Nutzen Sie auch das Angebot der kostenlosen Bauberatung des Bauordnungssamtes der Stadt Troisdorf. Zur verbindlichen Klärung von Zweifelsfällen ist es zweckmäßig, eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt zu stellen.
Welche Planungen bestehen seitens der Stadt?
Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie es genau prüfen. Erkundigen Sie sich beispielsweise, wie sich die Gegend um das Grundstück in den nächsten Jahren entwickeln wird. Eine Garantie für eine ruhige Lage auf Lebenszeit gibt es nicht, doch kann man beim Stadtplanungsamt erfahren, welche städtebaulichen Planungen in absehbarer Zeit zu erwarten sind. Einen gesamtstädtischen Überblick bietet der Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf.
Beim Amt für Straßenbau, Erschließungsbeiträge und Verkehr können sie sich informieren, ob Sie in nächster Zeit mit Beiträgen für einen Ausbau oder eine Sanierung der Straße rechnen müssen.
Welche weiteren Besonderheiten oder Verpflichtungen bestehen?
Eine wichtige Rolle für das Bauen spielt die Untergrundbeschaffenheit. So müssen zum Beispiel bei einem hohen Grundwasserspiegel entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die auch die Baukosten erhöhen können.
Außer einem Auszug aus dem Grundbuch, der Sie über privatrechtliche Verpflichtungen (z. B. Dienstbarkeiten wie Leitungsrechte) informiert, die auf dem Grundstück liegen, ist es ratsam, auch eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.