Baugrundstücke
Das Baugrundstück
Die meisten Baugrundstücke werden über den freien Markt verkauft. Entsprechende Angebote können Sie über Zeitungsannoncen in Erfahrung bringen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Makler oder an ein Geldinstitut Ihres Vertrauens zu wenden.
Grundstückswerte
Auskünfte über Grundstückswerte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf. Sie können dort Bodenrichtwerte in Erfahrung bringen, die einen ersten Anhalt für Grundstückspreise bieten. Diese Werte stellen jedoch nicht immer den Preis dar, der auf dem freien Markt erzielt wird.
Darüber hinaus enthält der jährlich vom Gutachterausschuss herausgegebene Grundstücksmarktbericht weitere Informationen über die Preise in den Vorjahren für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen.
Der Gutachterausschuss erstellt auch Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien. Solche Gutachten werden aber auch von privaten Gutachtern gefertigt, die öffentlich als Sachverständige bestellt und vereidigt worden sind.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241 / 13-2794
Erbbauzinsen
Neben dem Kauf eines Grundstücks besteht die Möglichkeit, ein fremdes Grundstück im Rahmen des Erbbaurechts baulich zu nutzen. Herausgeber des Erbbaurechts, welches ein grundbuchgesichertes Recht darstellt, sind in der Praxis die Kirchen und die Kommunen. Die Nutzungsdauer ist meistens auf 99 Jahre angelegt. Als Gegenleistung dafür, dass Sie auf einem nicht eigenen Grundstück ein eigenes Haus bauen respektive nutzen dürfen, ist ein Erbbauzins zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Grundstückskauf nicht nur der Kaufpreis und gegebenenfalls die Erbbauzinsen (bei einem Erbbaurechtsgrundstück) zu zahlen sind.
Weitere Kosten
Zusätzlich fallen weitere Kosten an:
- Grunderwerbssteuer (Finanzamt Siegburg). Die Grunderwerbssteuer beträgt momentan 6,5% des Kaufpreises.
- Notarkosten (Ihr Notar) und die Grundbuchkosten des Grundbuchamts Siegburg (erhoben durch die Gerichtskasse Bonn). Diese betragen in der Regel ungefähr 1,5% des Kaufpreises.
- Kosten für die Erteilung eines so genannten Negativattestes, worin Ihnen das Amt für Geoinformation, Statistik und Liegenschaften bescheinigt, dass die Stadt von einem ihr gegebenenfalls zustehenden Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen wird.
- Verwaltungsgebühr für eine ggf. erforderliche Baugenehmigung für die Bebauung Ihres Grundstücks, die an die Stadt Troisdorf zu zahlen ist.
Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen und vom Einzelfall abhängig, dass Sie beispielsweise noch Erschließungsbeiträge, Vermessungsgebühren oder eine Käufercourtage zu entrichten haben.