Entsorgung der Baustellenabfälle
Entsorgung der Baustellenabfälle
Wer seine Baustellenabfälle sauber trennt, spart Geld und erfüllt die Anforderungen nach dem Landesabfallgesetz NRW.
Die Beseitigung als Restmüll ist deutlich teurer als eine getrennte Verwertung der einzelnen Wertstoffe. Gut verwertbar sind z. B. Bauschutt, Kartonagen, unbehandeltes Holz, sauberes Styropor, Kunststofffolien und sonstige Kunststoffe.
Das Verbrennen von Baustellenabfällen ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Es empfiehlt sich, die Abfallentsorgung auf der Baustelle durch den Architekten oder den Unternehmer planen und organisieren zu lassen.
Dabei ist es zweckmäßig, alle beauftragten Handwerker vertraglich zur Sortierung und ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Abfälle zu verpflichten.
Bestimmte Abfälle können Sie über die Boden- und Bauschutt-Börse anbieten. Das Abfall Online Informationssystem (ALOIS) ist ein kostengünstiges, interaktives Informationssystem mit dem Ziel, Boden, Bauschutt und diverse Bauteile der Verwertung zuzuführen. Anliegen der Börse ist es dabei, Anbieter und Suchende für diese Stoffe schnell und effektiv in Kontakt zu bringen.
Anbieten können Sie unbelasteten Bodenaushub, aufbereiteten Bauschutt und Straßenaufbruch (keine Baumischabfälle), mineralischen Recyclingbaustoff und ausgewählte Baureststoffe wie Holz, Metall und Dämmmaterial. Als Nachfrager können Sie über die Börse auch kostengünstig Material erwerben.
Nicht verwertbarer Bauschutt, belasteter Boden, Asbestzementabfälle sowie sonstige Abfälle sind über die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) zu entsorgen. Auch größere Mengen an Grünabfällen können hier entsorgt werden.