Inhalt
Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Flüchtlingen und Asylbewerbern stehen Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsGesetz (AsylbLG) zu. Nähere Informationen und Auskünfte zur Beantragung erhalten Sie bei den genannten AnsprechpartnerInnen.
Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbewerberleistungsGesetz können einen sogenannten MobilPass beantragen, mit dem der Erwerb von Tickets für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) rabattiert ist. Ausführliche Informationen hierzu gibt der Verkehrverbund Rhein-Sieg.
Auch die AnsprechpartnerInnen geben zum MobilPass weitere Auskunft.
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Zuständige Organisationseinheit
50.4 - Migration und Integration
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Troisdorf
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